Tippgeber

Wer kann Tippgeber werden?

Das Angebot richtet sich ausschließlich an Privatpersonen. Als Eigentümer des Objektes und als Ehe- oder Lebenspartner des Eigentümers, können Sie nicht Tippgeber werden. Sie dürfen aber sehr wohl mit dem Eigentümer bekannt, befreundet oder auch verwandt sein.


So funktioniert unser Tippgeberprogramm:


Objekt

Sie erfahren, dass eine Immobilie vermietet oder verkauft werden soll.


Tippgeber-Formular

» Sie füllen unser Formular aus und melden uns damit Ihren Tipp.


Tippbestätigung

Wir prüfen Ihren Tipp und melden uns umgehend bei Ihnen


Erfolg

Wir erhalten den Makleralleinauftrag und vermitteln das Objekt. Sie erhalten umgehend 10% unserer Netto-Courtage, bei landwirtschaftl. Immobilien / Flächen tatsächlich sogar 12% !


Die Rahmenbedingungen

Es gelten folgende Voraussetzungen für die Auszahlung der Tippgeber-Prämie:

1. Das Tippgeber-Formular ist uns ausgefüllt und original unterschrieben zugegangen

2. Ihr Immobilien-Tipp bezieht sich auf ein Objekt in unserem Einzugsgebiet – 100 KM Umkreis

3. Wir haben Ihren Objekttipp angenommen, uns war die Verkaufsabsicht des Eigentümers noch nicht bekannt, es ist noch kein anderer Makler mit der Vermarktung beauftragt und wir haben Ihnen Ihren Immobilien-Tipp bestätigt.

4. Wir haben den Alleinauftrag vom Eigentümer erhalten.

5. Wir haben aufgrund Ihres Tipps einen erfolgreichen Vertragsabschluss vermitteln können.

6. Die Maklerprovision ist vollständig bei uns eingegangen.

Die Immobilien Am Schloß GmbH behält sich das Recht vor, angegebene Immobilien-Tipps ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Sofern uns mehrere Immobilien-Tipps zum gleichen Objekt zugehen, entsteht nur mit dem ersten Tippgeber eine Tippgeber-Vereinbarung.

Die Immobilien Am Schloß GmbH behält sich das Recht vor, die Voraussetzungen für die Gewährung der Tippgeber-Prämie anzupassen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.


Gute Erfolgsaussichten

Sie haben bereits den Kontakt hergestellt und uns im Vorfeld beim Eigentümer als kompetenten Immobilienmakler empfohlen. Mit unseren umfassenden Kenntnissen, unserem perfekten Präsentationspaket und unserer ergebnisorientierten Marketingstrategie, können wir dem Eigentümer ein maßgeschneidertes Vermarktungsangebot unterbreiten. Damit sind sehr gute Aussichten gegeben, dass wir den Makleralleinauftrag vom Eigentümer auch erhalten und Ihre Tippgeber-Prämie Realität wird.


Hinweis auf Standesregeln, z.B. für Steuerberater und Rechtsanwälte

Das vorstehende Angebot richtet sich ausdrücklich nicht an Personen, die in einem besonderen Vertrauensverhältnis zu Ihren Mandanten/Kunden stehen (z.B. Steuerberater, Rechtsanwälte). Auch sind Personen ausgeschlossen, denen es anderweitig standesrechtlich untersagt ist, Tippgeberprämien zu berechnen. Natürlich freuen wir uns sehr über jede Empfehlung aus diesem Personenkreis auch ohne eine Beteiligungsmöglichkeit an unserer Prämie zu gewähren.